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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen für Beratungs-, Automatisierungs-, Entwicklungs- und Wissensmanagement-Leistungen von Walser Solutions.

Inhalt

Geltung Vertragsschluss Leistungen Mitwirkung Vergütung Nutzungsrechte Laufzeit EU-Widerruf Gewährleistung Haftung Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Walser Solutions Einzelunternehmen, Inhaber Claudio Walser, und ihren Kunden über Beratungs-, Konzeptions-, Automatisierungs-, Entwicklungs-, Integrations-, Schulungs-, Support- und verwandte Dienstleistungen.

Kunden können Unternehmen oder Privatpersonen sein. Gegenüber Privatpersonen gelten zwingende Schutzvorschriften des anwendbaren Verbraucherrechts vorrangig. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.

2. Angebote und Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website und das Absenden eines Kontaktformulars sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein individuelles Angebot von Walser Solutions schriftlich angenommen oder die vereinbarte Leistung im gegenseitigen Einverständnis begonnen wird.

Leistungsumfang, Projektziele, Termine, Vergütung, Zahlungsplan und besondere Voraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform festgehalten werden.

3. Leistungserbringung

Walser Solutions erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt. Zeit- und Nutzenprognosen sind Planungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Bei KI-, Automatisierungs- und Wissenssystemen können Ergebnisse trotz sorgfältiger Konzeption unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde bleibt für fachliche Freigaben, gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen und Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller, personeller oder sicherheitsrelevanter Wirkung verantwortlich.

Walser Solutions darf geeignete Mitarbeitende, freie Fachpersonen und technische Unterauftragnehmer einsetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemässe Leistung bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang bei Walser Solutions.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Testdaten rechtzeitig und korrekt bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte und Daten rechtmässig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde sorgt für angemessene Datensicherungen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können Termine verschieben und nach vorgängiger Information zusätzlich verrechnet werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen werden für jeden Kunden im Angebot oder Vertrag schriftlich festgelegt. Zusätzliche Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten Ansatz oder einem ergänzenden Angebot verrechnet.

Rechnungen sind innerhalb der individuell vereinbarten Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann Walser Solutions nach Mahnung und angemessener Nachfrist weitere Leistungen aussetzen, soweit dies verhältnismässig und gesetzlich zulässig ist.

6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Komponenten, Werkzeuge und allgemeines Know-how verbleiben bei der jeweiligen Partei. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im individuellen Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

Open-Source-Software, Standardsoftware und Dienste Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf Walser Solutions allgemeine Erkenntnisse und nicht vertrauliches Know-how aus einem Projekt weiterverwenden.

7. Laufzeit und Kündigung

Laufende Dienstleistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Für einmalige Projekte gelten die im Angebot festgelegten Projektphasen, Abnahme- und Beendigungsregeln. Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten. Soweit ein Vertragsverhältnis als Auftrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts gilt, bleiben die gesetzlichen Rechte nach Art. 404 OR unberührt.

Bei Vertragsende werden bis zum Wirksamwerden erbrachte Leistungen, vereinbarte Fremdkosten und nicht stornierbare Verpflichtungen abgerechnet. Weitere Folgen einer Kündigung können im individuellen Angebot geregelt werden.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher in der EU

Wenn ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union einen Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz abschliesst, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss, soweit keine gesetzliche Ausnahme gilt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Walser Solutions vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, ist bei einem späteren Widerruf der bis dahin vertragsgemäss erbrachte Anteil zu bezahlen. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachter Dienstleistung erlöschen, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts nach vollständiger Erfüllung bestätigt hat.

Muster für einen Widerruf
An Walser Solutions, Sonnenhaldenstrasse 4, 9032 Engelburg, Schweiz, claudio@walser-solutions.ch:

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: [Bezeichnung].
Vertrag geschlossen am: [Datum]
Name und Anschrift: [Angaben]
Datum: [Datum]
Unterschrift: [nur bei Mitteilung auf Papier]

9. Gewährleistung und Drittanbieter

Der Kunde meldet erkennbare Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung innerhalb angemessener Frist. Walser Solutions erhält Gelegenheit zur Prüfung und, soweit geschuldet und möglich, zur Nachbesserung.

Walser Solutions schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Diensten Dritter und keine vollständige Fehlerfreiheit von KI-Ausgaben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen, Störungen und Einschränkungen externer Plattformen können die Leistung beeinflussen.

10. Haftung

Walser Solutions haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in weiteren Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Walser Solutions, soweit gesetzlich zulässig, nur für direkte und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde innerhalb der letzten zwölf Monate für den betroffenen Auftrag bezahlt hat; bei kürzerer oder einmaliger Vertragsdauer gilt höchstens der Wert des betroffenen Auftrags.

Im gesetzlich zulässigen Umfang ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie Datenverlust ausgeschlossen, soweit der Kunde keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

11. Vertraulichkeit, Recht und Gerichtsstand

Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen angemessen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist. Bei Verbrauchern darf diese Rechtswahl nicht dazu führen, dass ihnen zwingender Schutz des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden sind, soweit zulässig, die Gerichte am Sitz von Walser Solutions im Kanton St. Gallen zuständig. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher, bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 12. Juli 2026

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